Der Jugendkunstpreis 2011 - Herzklopfen

Ausschreibung:
Jeder kennt es, jeder hat es: HERZKLOPFEN vor Prüfungen, neuen Herausforderungen, Mutproben oder der großen Liebe. Wir greifen damit das Thema der erfolgreichen Spielzeit des Theaters der Jungen Welt in Leipzig auf, mit dem wir seit Jahren eng zusammenarbeiten.

Wie fühlst Du Dich auf dem 10m-Brett vor dem Sprung ins kalte Wasser? Wie ist das, wenn Du bei Gewalt auf der Straße eingreifst und Zivilcourage zeigst? Oder lassen nur Schmetterlinge im Bauch Dein Herz lauter klopfen?
Beim Jugendkunstpreis 2011 kannst Du Dich mit Einzel- oder Gruppenbeiträgen in einer von Dir frei wählbaren künstlerischen Sparte (Text, Bild, Objekt, Foto, Theater, Film, Multimedia, Tanz usw.) zum Thema HERZKLOPFEN bewerben. Das Besondere daran: Es findet keine Vorauswahl statt - jeder eingereichte Beitrag wird am 10. Dezember 2011 im Theater der Jungen Welt in Leipzig öffentlich vorgestellt. An diesem Tag könnt und sollt Ihr alle dabei sein - zum Austausch, zur Inspiration und zum gemeinsamen Spaß. Eine fachkundige Jury bewertet Eure Beiträge und freut sich auf spannende Gespräche mit Euch. Es werden Preise im Gesamtwert von 2.000 Euro vergeben.

Schirmherrschaft: Stanislaw Tillich, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen
Bewerbungsschluss:
3. November 2011
Preisverleihung: 10. Dezember 2011 im Theater der Jungen Welt in Leipzig
Preisgelder: 2.000 Euro
Teilnahmeberechtigt: alle jungen Menschen zwischen 13 und 26 Jahren, die in Sachsen leben
Teilnehmerbeitrag: 5 Euro
Kontakt: info@lkj-sachsen.de / 0341-2577306


Der Jugendkunstpreis wird durchgeführt in Zusammenarbeit mit dem Theater der Jungen Welt in Leipzig und gefördert vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.


Bewerbungsbögen für die Bereiche:

Technische Anforderungen


Die Teilnahmebedingungen

zum download hier

Am 8. Wettbewerb um den Jugendkunstpreis können in Sachsen lebende Jugendliche zwischen 13 und 26 Jahren mit künstlerischen Beiträgen aus allen Sparten teilnehmen.

Arbeiten von Studenten künstlerischer Studiengänge sind bis zum Ende des 4. Semesters zugelassen.

Bei Gruppenbeiträgen können in begründeten Fällen auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter- bzw. oberhalb dieser Altersgrenze zugelassen werden.

Beiträge aus den Bereichen Bildende Kunst + Fotografie + Objekt + Installation

Der künstlerische Beitrag (alles, was in der der Ausstellung hängen bzw. stehen soll) und das Bewerbungsformular müssen bis zum 3. November 2011 bei der LKJ Sachsen e.V. eingegangen sein. Sollte es sich um einen nicht gegenständlichen Beitrag bzw. ein nicht auf dem Postweg zusendbares Werk handeln, ist eine Kurzbeschreibung erforderlich.


Bildkünstlerische Werke (Zeichnungen, Collagen, Malerei, Fotografien), welche nicht gerahmt werden können (Holzplatten, Leinwände, Maße über 70 x 100 cm), müssen in einem hängefähigen Zustand eingereicht werden. Alle  anderen sollten auf ein Passepartout mit den Maßen 50 x 70 cm bzw. 70 x 100 cm aufgebracht werden.

Theater-, Tanz-, Musik-, Performancebeiträge

In den Bereichen Theater, Tanz usw.  gibt es einen Fragebogen für die technischen Anforderungen. Wir bitten alle notwendigen technischen Anforderungen detailgenau anzugeben, damit wir und die Techniker für einen reibungslosen Ablauf sorgen können.  

Bitte beachten:
Zeitbegrenzungen für Beiträge in folgenden Bereichen:
Theater   45 min
Musik       15 min

Tanz         15 min

Diese Zeit umfasst die Gesamtdauer eines Beitrags, der auch ein Programm aus mehreren Tanz- oder Musikbeiträgen sein kann.

Medienbeiträge (Radiobeitrag, Hörspiel, Video, Multimediapräsentation, Trickfilm etc.)

Beiträge aus dem Bereich Video und Multimedia müssen bis zum 3. November 2011 bei der LKJ Sachsen e.V. auf DVD in auf DVD-Playern abspielbaren Formaten eingereicht werden. Radiobeiträge bitte auf CD einreichen.

Medien      15 min


Literaturbeiträge

Beiträge aus dem Bereich Literatur bitte in Textform per E-Mail oder postalisch zusenden. Am Präsentationstag gibt es die Möglichkeit, einen Auszug aus dem Text vorzutragen.
Vortragszeit: 10 min


Eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur möglich, wenn die Bewerberin/der Bewerber/die Gruppe mit ihrer Arbeit/ihren Arbeiten zur Wettbewerbsveranstaltung am 10. Dezember 2011 in Leipzig anwesend ist/sind.

Der Teilnehmerbeitrag für den Wettbewerb beträgt 5 € pro Teilnehmer. Im Teilnehmerbeitrag sind Verpflegungskosten und anteilige Fahrtkosten zur Wettbewerbsveranstaltung enthalten. Er ist bis spätestens 3. November 2011 auf das Konto der LKJ Sachsen e.V. zu entrichten.
 
Konto der LKJ Sachsen e.V.:

Postbank Niederlassung Leipzig
BLZ 860 100 90
Kontonummer 213 956 901
Verwendungszweck: JKP + Anzahl der Teilnehmer

Ein Fahrtkostenzuschuss kann nur übernommen werden, wenn bis spätestens 3. November 2011 ein Kostenvoranschlag/Kostenrechnung für die Anfahrt mit PKW, Bus oder Bahn vorliegt. Dabei muss die kostengünstigste Variante unter Ausschöpfung aller Ermäßigungen vorgelegt werden.

Die LKJ Sachsen e.V. organisiert nach dem 10. Dezember 2011 an verschiedenen Orten in Sachsen Ausstellungen mit ausgewählten Arbeiten aus den Bereichen Bildende Kunst, Fotografie und Film. Die Teilnehmenden erklären sich bereit, ihr/e Werk/e für diese Zwecke für ein Jahr der LKJ Sachsen e.V. zur Nutzung zu überlassen. Die Arbeiten bleiben Eigentum des Urhebers. Die LKJ Sachsen e.V. garantiert den sorgfältigen Umgang mit den Arbeiten, haftet jedoch nicht für Schäden bei Transport und Ausstellung.

Anfang 2013 werden die Arbeiten zurückgeschickt bzw. können in der LKJ-Geschäftsstelle abgeholt werden. Die Rücksendung der eingesandten Arbeiten erfolgt nur gegen Beilage der Portogebühr zur Bewerbung. Arbeiten, die nicht bis zum 1. Februar 2013 abgeholt werden, werden zugunsten der LKJ Sachsen e.V. und ihrer Projekte verkauft oder versteigert.
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden mit der Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen vom Wettbewerb zu Zwecken der Dokumentation (Print, Website, Facebook etc.)
 
Die LKJ Sachsen e.V. als Veranstalter erklärt, dass sämtliche Daten der Teilnehmer nur zur internen Nutzung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
 
Mit Einreichen der Bewerbung werden diese Teilnahmebedingungen automatisch anerkannt.