Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig liegt vor
Die LKJ Sachsen e.V. hatte am 30.6.2010
beim Verwaltungsgericht Leipzig Klage gegen den Kommunalen Sozialverband (KSV) erhoben,
mit der sie sich gegen die Reduzierung der nach Förderrichtlinie möglichen
Förderung von 90% auf 80% für Personalausgaben wendete. Darüber hinaus machte
sie geltend, dass über ihren Antrag auf Zuwendung nicht ermessensfehlerfrei
entschieden wurde. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 6.10.2011,
eingegangen am 16.2.2012, liegt nun vor. Für Recht erkannt wurde durch das
Verwaltungsgericht Leipzig, dass der KSV unter teilweiser Aufhebung seines
Zuwendungsbescheides verpflichtet wird, über den Antrag der LKJ auf Zuwendung
unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Das
Gericht bestätigte die Auffassung der LKJ Sachsen e.V., dass die
Bewilligungsbehörde ihr Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt hat. Deutlich
formulierte es aber auch, dass sich ein unmittelbarer Leistungsanspruch oder
ein Anspruch auf eine nach Art und Höhe bestimmte Förderung … nicht schon aus
der Aufnahme des Klägers (LKJ) in den Jugendhilfeplan ergibt.
Die Begründung
des Verwaltungsgerichts Leipzig hat Klarheit in vielerlei Hinsicht und auch in
Bezug auf alle Beteiligten gebracht. Sie wird mit Sicherheit Auswirkungen auf
die Ausgestaltung des Förderverfahrens und die damit im Zusammenhang stehenden
Zuständigkeiten haben. Folgt man den Aussagen des Verwaltungsgerichts Leipzig,
sind einerseits die Zuständigkeiten von Planungs- und Bewilligungsbehörde klar
zu regeln, andererseits ist eine dem Planungsbedarf entsprechende ausreichende
Mittelbereitstellung zu sichern. Auf Vertrauensschutz können sich Träger nicht
berufen. Allein die Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung der von uns
beantragten weiteren Fördermittel durch den KSV (lineare Reduzierung) führte im
Ergebnis zu einer teilweisen Aufhebung des Zuwendungsbescheides und der
Verpflichtung, über unseren Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des
Gerichts neu zu entscheiden.
Zum
Stand Bundesfreiwilligendienst
Probleme
und Handlungsbedarfe aus Trägersicht (20.7.2011)
Die klare politische Aussage bei der Umsetzung des neuen BFD war bislang immer, dass es zu keiner Verdrängung des FSJ kommen sollte.
Geplant war die Besetzung von 35.000 BFD-Stellen zum 1.9.2011. Da sich diese Planung als nicht realisierbar erweist - im Gegenteil, durch eine erhöhte Bundespauschale im FSJ wurden hier ca. 20.000 Plätze mehr als im Vorjahr beantragt – übt der Bund nun Druck auf die Träger aus. Er drängt die Träger zur Umwidmung von FSJ- in BFD-Stellen und sagt großzügige Unterstützung und Anerkennung der Einsatzstellen durch das Bundesamt in Köln zu. Das BMFSFJ steht unter Erfolgsdruck und muss bis zur Haushaltsbereinigungssitzung Mitte Oktober nachweisen, dass der BFD erfolgreich läuft. Das BMFSFJ steuert daher um vom FSJ zu BFD. Für drei FSJ-Plätze müssen zwei BFD-Plätze generiert werden. Die Zuwendungsbescheide des BMFSFJ werden für die FSJ-Träger nur entsprechend des Verhältnisses – ggf. auch nur in Etappen - erstellt. Hier sei kein Spielraum gegeben. Das Ministerium garantiert innerhalb einer Woche alle FSJ-Plätze zu einem BFD-Platz umzuwidmen und diese anzuerkennen. Zur Erleichterung der Umsteuerung von FSJ-Verträgen auf BFD stellt das Ministerium Musteränderungsverträge für die Träger zur Verfügung.
Diese Aussagen verunsichern die Träger. Sie stellen einen Vertrauensbruch dar. Sie verkennen die Situation, dass die Vertragsgestaltung mit Freiwilligen im FSJ anders ist als die mit Bundesfreiwilligendienstleistenden. Die freien Träger, die eben Verträge mit Einsatzstellen und Freiwilligen geschlossen haben, sollen nun neue Verträge abschließen, die alten außer Kraft setzen und für nichtig erklären. Das kann nicht ernst gemeint sein, denn das würde bedeuten, dass man uns als Träger mit unseren Entscheidungen nicht ernst nimmt. Mitten in der Ferienzeit und sechs Wochen vor dem 1. September schafft man neue Entscheidungsgrundlagen, die so nie vorab kommuniziert worden sind. Es wird Druck auf die freien Träger ausgeübt.
Auch andere verbindliche Informationen zum BFD (Kindergeldanspruch, Förderpauschale, Regelung der Bildungstage) kamen und kommen eindeutig zu spät.
Die nunmehr verbindliche Festlegung der Anzahl der Bildungstage in den Bildungsstätten des Bundes kam zwei Tage vor dem Start des BFD am 1. Juli. Waren zunächst 5 Tage politische Bildung + 5 Tage Seminar in den Bildungsstätten angesagt, sind es nun 15 Tage, die über Bildungsgutscheine in den Bildungsstätten des Bundes abzuleisten sind. Diese Information hat alle Träger überrascht, zumal es trägerseitig bereits Planungen für die Seminare und Bindungen in Bildungsstätten freier Träger oder Jugendherbergen gab.
Die LKJ kalkuliert einen Bildungstag mit ca. 37 Euro. Für einen Bildungstag in den Bildungsstätten des Bundes werden 80 Euro berechnet.
In den Vereinbarungen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zwischen den Freiwilligen, der Einsatzstelle und dem Bund, die die Träger in den Ländern zwar mit unterzeichnen dürfen, spielen sie als Akteure jedoch keine Rolle. Als Ansprechpartner bei Problemen oder Kündigungen werden die zuständigen Regionalbetreuer benannt und eingeschaltet. Die anerkannten FSJ-Träger in den Ländern sind beim BFD nicht mehr gefragt. Das Bundesamt bietet Betreuung und Bildungsseminare konkurrenzlos günstig an und unternimmt über Institutionen wie den Deutschen Städtetag (Ab-)Werbung für diese Dienstleistung. Als langjähriger FSJ-Träger sind wir in Städten, besonders in Dresden, bereits damit konfrontiert, dass die Städte Einrichtungen in städtischer Trägerschaft zwingen, den BFD über das Bundesamt zu organisieren. Die klare Aussage des Haupt- und Personalamtes der Stadt Dresden lautet: Dresden wird im BFD-Bereich nicht mit freien Trägern zusammen arbeiten. Auf diese Weise werden freie Träger mit langjährigen Erfahrungen im Umgang mit Freiwilligen, Einsatzstellen und Bildungskonzepten in verschiedenen fachlichen Bereichen ausgebootet und zivilgesellschaftliche Strukturen an den Rand gedrängt.
Da das BMFSFJ das Ziel hat, möglichst rasch möglichst viele BFD-Stellen zu schaffen, hat es auch großes Interesse an der Zielgruppe der über 27jährigen. Wir beobachten mit Sorge, dass insbesondere auch ALG-II-Empfänger für einen BFD gewonnen werden und für ein Taschengeld weit unter dem Höchstsatz von 330 Euro arbeiten sollen. Wir sehen hier das Prinzip der Arbeitsmarktneutralität in Gefahr, ebenso wie die Freiwilligkeit der Teilnahme.
Wir bitten Sie, unsere Sorgen als freier Träger ernst zu nehmen und uns bei der Durchsetzung unserer Interessen zu unterstützen. Der Bund muss sein Wort halten und darf den BFD nicht zu Lasten des anerkannten und durch freie Träger erfolgreich organisierten FSJ in zentralistischer Manier umsetzen. Auch auf Bundesebene sind diese Bestrebungen spürbar, wie im Falle der Rücknahme der bereits erteilten Bewilligung zur Förderung der Koordinierungsstelle Jugendfreiwilligendienste des ISS e.V., die als Kommunikations- und Vernetzungsplattform die Kooperation des BMFSFJ mit den Bundesarbeitskreisen FSJ und FÖJ und den Bundesländern begleitet und unterstützt hat. Im Zuge der Haushaltsaufstellung 2011 strich die Bundesregierung die Aufgaben der Koordinierungsstelle überraschend, obwohl sie noch im Dezember 2010 erklärt hatte, diese zu einer Servicestelle weiterzuentwickeln. Der Bund plant, die Aufgaben auf das Bundesamt für Zivildienst zu übertragen. Die Koordinierungsstelle hat ihre Arbeit bereits beendet.
Dass wir bereit sind, den BFD nach Kräften zu unterstützen, belegen die eingangs genannten Zahlen. Die derzeitigen Entwicklungen sehen wir jedoch mit großem Unbehagen und Sorge. Wir wollen unsere Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit jungen Menschen auch weiterhin selbständig und selbst bestimmt, nach den hohen Qualitätsstandards des BKJ-Trägerverbundes „Jugendfreiwilligendienste in Kultur und Bildung“, einbringen und die Zivilgesellschaft demokratisch mitgestalten. 800 Bewerber für ein FSJ Kultur bei der LKJ Sachsen e.V. in diesem Jahr sind Ausdruck der hohen Wertschätzung des FSJ Kultur in Trägerschaft der LKJ Sachsen e.V.
Dr. Christine Range
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Leipzig, den 15.2.2010: Warum die geplante Halbierung der Freiwilligenstellen in Sachsen kontraproduktiv und ökonomisch sowie gesellschaftspolitisch kurzsichtig ist
Der 3. Sächsische Kinder- und Jugendbericht unterstreicht die Bedeutung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) als den spezifischen außerschulischen Bildungsort in der Phase der Berufsorientierung und Berufswahl junger Menschen. Das FSJ gibt jungen Menschen die Chance, sich sozial und gesellschaftlich zu engagieren. Es ermöglicht als Bildungs- und Orientierungsjahr wichtige Lernerfahrungen und Kompetenzerwerb. Biografische Übergänge, wie es das FSJ als Orientierungsjahr zwischen Schule und Ausbildung ist, müssen als Querschnittsaufgabe verstanden und auch Ressort übergreifend begleitet werden. Was bringt es dem Freistaat? Junge engagierte Menschen bleiben nach der Schule in Sachsen und gehen einer sinnvollen Tätigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen und sozial abgesicherten Dienst nach. Sie erwerben dabei soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen, lernen Verantwortung zu übernehmen und sich für andere zu engagieren. Sie bereichern das kulturelle Angebot in den Städten und Gemeinden für Kinder, Jugendliche und Bürger aller Altersgruppen und machen das Gemeinwesen, auch in ländlichen Regionen, dadurch attraktiver. Sie übernehmen Verantwortung für andere und verinnerlichen das als wichtige Grundhaltung ihres Lebens. Was bringt es den Einrichtungen? Im FSJ Kultur lernen die Freiwilligen im Laufe eines Jahres die Arbeit "ihrer" Einrichtung kennen, sie unterstützen die Mitarbeiter/innen bei ihrem Arbeitsalltag und arbeiten im Team an unterschiedlichen Projekten mit. Oft führen sie auch ein eigenes zusätzliches Projekt durch, das das Angebotsspektrum der Einsatzstelle bereichert. Sie sind wichtige Ansprechpartner für jugendliche Zielgruppen. Was bringt es den jungen Menschen? Sie sammeln wichtige vorberufliche Erfahrungen und erwerben fachliche und soziale Kompetenzen. Sie gehen einer sinnvollen Tätigkeit nach und erleben das Gefühl, gebraucht zu werden und nützlich zu sein. Sie machen die Erfahrung, dass sich Engagement lohnt und entwickeln eine klarere Vorstellung über ihre berufliche Entwicklung. Was kostet das FSJ den Freistaat? Ein FSJ-Platz für einen Freiwilligen kostet das Land 1.800 Euro im Jahr. Wenn dieser nun alternativ keinen Ausbildungs- oder Studienplatz mehr findet, wird er ALG II beantragen und dem Freistaat weit höhere Kosten verursachen. Außerdem entrichtet der Träger für ihn Beiträge zur Sozialversicherung – es handelt sich also um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Arbeit der Freiwilligen wird nicht bezahlt, sondern nur mit einem symbolischen Taschengeld honoriert. Der Mehrwert, den sie schaffen, ist viel höher. Ihr Einsatz ermöglicht oft die Umsetzung zusätzlicher Projekte und Angebote einer Einrichtung, die Arbeit mit neuen Zielgruppen, eine stärkere Vernetzung mit Einrichtungen im Gemeinwesen und somit eine Erweiterung des kulturellen Angebotes schlechthin. Ein Platz im FSJ Kultur kostet ca. 600 Euro monatlich.
Darin enthalten sind Taschengeld inklusive Verpflegungsleistungen:
280 Euro
Sozialversicherungsleistungen:120 Euro
Kosten für die pädagogische Betreuung, Verwaltung und 25 Bildungstage: 200 Euro.
Dieser Platz wird mit monatlich 150 Euro durch den Freistaat bezuschusst. Welche Folgen hat die Reduzierung der FSJ-Plätze? Jungen Menschen wird die Möglichkeit genommen, ein FSJ in ihrer Heimat durchzuführen. Sie verlassen Sachsen und gehen in andere Bundesländer. Damit geht auch ein Stück Zukunft!Der Wunsch junger Menschen, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren, ist ein kostbares Gut der Gesellschaft. Er erfährt eine Absage – und das wird nicht folgenlos bleiben. Die Glaubwürdigkeit der Politik steht auf dem Spiel, die junge Menschen zur Mitgestaltung der Gesellschaft einlädt, ohne jedoch die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Die Einsatzstellen im FSJ, ganz gleich, ob es sich um Krankenhäuser, Jugend- oder Kultureinrichtungen handelt, sind auf die verlässliche Mitarbeit junger Freiwilliger angewiesen. Sie schaffen einen MEHR-WERT an sozialen Beziehungen, kulturellen Angeboten und sozialer Gemeinschaft. Deshalb fordert die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (LKJ) Sachsen e.V. als Träger des FSJ Kultur die politischen Verantwortungsträger auf: Die geplante Kürzung der FSJ-Stellen in Sachsen von derzeit 1.100 auf 500 muss zurück genommen werden.Die politisch erklärte Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements von jungen Menschen im Rahmen von Freiwilligendiensten muss auch finanziell untersetzt werden.
Die LKJ Sachsen e.V. hat 2001 im Rahmen eines bundesweiten Modellprojektes das FSJ Kultur in Sachsen etabliert. Begonnen mit 25 Freiwilligen hat es sich kontinuierlich auf Grund einer steigenden Nachfrage weiter entwickelt. Im Jahrgang 2009/2010 betreut die LKJ Sachsen e.V. 75 Freiwillige in 62 Einsatzstellen und plant im neuen Jahrgang eine Fortführung in dieser Größenordnung.
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LKJ Sachsen e.V. protestiert gegen geplante Kürzungen im Freiwilligen Sozialen Jahr - Aufruf zur Unterstützung
Gegen Kürzungen in der Jugendhilfe
Für ein soziales Sachsen!
11. März 2010
liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
die Sie/Ihr bei der Kundgebung am 10. März vor dem Sächsischen Landtag dabei waren oder Ihren Protest vorab zum Ausdruck gebracht haben,
Der gesamte Text als PDF-Datei hier
Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Beteiligung:
www.frei-will-ich.de
www.kjrs-online.de
www.jugend-ist-mehr-wert.de
www.lkj-sachsen.de/fsj-kultur/fsj-was/
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